Rechtsanwalt Erwin M. Miller - Fachanwalt für Steuerrecht in St. Wendel, Saarland

"Meine Mandanten haben das Recht auf 100 Prozent Einsatz!"

Rechtsanwalt Erwin M. Miller, Fachanwalt für Steuerrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht beschäftige ich mich ausschließlich mit dem Thema "Betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer und Vorstände". Dies umfasst insbesondere die Bereiche Pensionszusagen und Zeitwertkonten.

Dabei biete ich meinen Mandanten ein breites Leistungsspektrum aus einer Hand - von Arbeitsrecht bis hin zu versicherungsmathematischen Berechnungen. Ich vertrete Sie und Ihr Anliegen auch vor den Finanzgerichten, und wenn es sein muss, sogar bis zum Bundesfinanzhof.

Meine Kanzlei steht für verantwortungsbewusste und verständliche Beratung, flexible Vertragsgestaltungen im Rahmen des Machbaren, klar formulierte Verträge sowie Haftungsübernahme ohne Wenn und Aber.

Von meiner Fachkenntnis und Erfahrung profitieren übrigens nicht nur meine Mandanten, sondern auch immer mehr Steuerberater, für die ich regelmäßig Fortbildungen anbiete und die ich auch berate.

Erwin Miller

alte oder neue Pensionszusagen

  • versicherungsmathematische Gutachten
  • Begutachtung von Pensionszusagen
  • Sanierung von Pensionszusagen
  • Einfrieren von Pensionszusagen
  • liquiditätsschonende Auslagerung in einen Pensionsfonds
  • Auslagerung in eine Rentner GmbH

 

  • Individuelle Verträge für “klassische” oder flexible Pensionszusagen
  • Pensionszusagen im "Baukastensystem"
  • Versorgungslohn statt Barlohn
 

Urteile, die ich erreicht habe

  • BFH, Urteil vom 25.06.2014 - I R 76/13  (Pensionszusage eines bGGF bei Ausscheiden vor Ablauf von 10 Jahren ist verdeckte Gewinnausschüttung
  • BFH, Urteil vom 11.11.2015 - I R 26/15 (Zeitwertkonto des bGGF ist verdeckte Gewinnausschüttung)
  • BFH, Urteil vom 18.08.2016 - VI R 18/13 (kein Lohnzufluss bei Rentner-GmbH)
  • BFH, Urteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16 (Zeitwertkonto des nicht beteiligten Geschäftsführers ist zulässig)