Urteile

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"Einfach am Ball bleiben: Musterprozesse sorgen für Rechtssicherheit."

Rechtsanwalt Erwin M. Miller, Fachanwalt für Steuerrecht

Mit wenigen Ausnahmen werden die von mir entwickelten Verträge vom Finanzamt akzeptiert. Doch wenn nicht, verfechte ich sie bis zur höchsten Instanz, um zu beweisen, dass sie hieb- und stichfest sind.

Dass ich von mir selbst konzipierte Verträge ohne Honorar vertrete, ist Ehrensache. Besonders wertvoll -nicht nur für meine eigenen Mandanten- sind die Grundsatzurteile, die ich bisher beim Bundesfinanzhof erstritten habe.

Richtungsweisend war das von mir erstrittene Urteil zu dem Thema "Rentner-GmbH / Pensions-GmbH"

Bundesfinanzhof (BFH) Urteil vom 18.08.2016 - VI R 18/13:

  • Um den Verkauf seiner GmbH zu ermöglichen, hat ein Geschäftsführer eine Rentner-GmbH gegründet und die Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösebetrages schuldbefreiend auf diese Rentner-GmbH übertragen.
  • Der BFH hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass die Zahlung des Ablösebetrages an die Rentner-GmbH nicht zum sofortigen Zufluss beim Geschäftsführer führt.

Mit diesem Urteil wurde eine jahrelange Unsicherheit beendet und endgültig Rechtssicherheit geschaffen.

Auf dieses und weitere, von mir erstrittene Grundsatzurteile des BFH wird in zahlreichen Veröffentlichungen und in einschlägigen Kommentaren Bezug genommen, sie werden in den Körperschaftsteuerrichtlinien zitiert, im Bundessteuerblatt veröffentlicht und gelten nunmehr als verbindliche Verwaltungsanweisung für alle Finanzämter.